Unsere Angebote im November
News vom 2. November 2023Liebe Eltern,
auch im November findet unser Elternkaffee wie gewohnt Dienstag – Donnerstag immer in der Zeit von 10:00 bis 12:00 statt.
Zusätzlich haben wir für alle Interessierten die folgenden Veranstaltungen geplant:
10.11. gemeinsames Häkeln und Stricken 10.11.Gemeinsam Häkeln und Stricken
14.11. Väter-Zeit 14.11. Elternkaffee Väter-Zeit
15.11. Zeit für Entspannung 15.11. Entspannungsabend für Eltern
17.11. Elterninfo kompakt 17.11. Elterninfo kurz und bündig
20.11. Zähnchentreff 20.11. Zähnchentreff
24.11. gemeinsames Weihnachtsbasteln 24.11. Weihnachtsbasteln
27.11. „mit dem Kopf durch die Wand“ 27.11. Elternseminar. Mit dem Kopf durch die Wand
am 16.11. und am 28.11. ist wieder Sprechzeit mit unserer Familien-Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin
16. und 28.11. Sprechzeit mit der FGKIKP
Einladung zum Brandenburger Familienforum am 18.11.2023 im Landtag Brandenburg
News vom 17. Oktober 2023Das Netzwerk Gesunde Kinder informiert über ein Angebot der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände Brandenburg:
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Brandenburg (LAGF) lädt alle Familien am 18. November 2023 herzlich dazu ein, in den Landtag zu kommen, um miteinander und mit Abgeordneten des Landtags über Politik für Familien ins Gespräch zu kommen. Was brauchen Familien? Welche Probleme gibt es? Wo brauchen Familien Unterstützung? Was läuft gut und was könnte besser funktionieren?
Es erwarten euch:
- Austausch mit Politikerinnen und Politikern
- Kinderbetreuung und Programm
- Einblicke in den Landtag Brandenburg
- ein „get together“ mit einem kleinen Imbiss
- Fahrtkostenerstattung (0,20 €/km; bis max. 130km)
Termin: Samstag, 18. November 2023; 10.00 Uhr – 14.00 Uhr
Ort: Landtag Brandenburg
Stillen und Beruf – das geht! (Weltstillwoche 2023)
News vom 29. September 2023Vom 2. bis 8. Oktober findet die diesjährige Weltstillwoche statt, diesmal unter dem Motto „Stillen im Beruf – kenne deine Rechte“. Viele Stillende und Schwangere halten Stillen und Berufstätigkeit für nicht vereinbar und stillen vor dem Wiedereintritt in Job, Ausbildung oder Studium ab. Dabei ist das deutsche Mutterschutzgesetz auf ihrer Seite: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben Stillende das Recht auf bezahlte Stillzeiten, Arbeitgebende müssen geeignete Bedingungen für das Stillen oder Abpumpen schaffen. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz weitere Regeln zu Arbeitszeiten, Überstunden und zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen im Arbeitsumfeld.
Das Netzwerk Gesund ins Leben, das Netzwerk Gesunde Kinder und viele weitere Akteure und Institutionen geben einen Einblick in die aktuelle Rechtslage wertvolle Praxis-Tipps: Muttermilch abpumpen, aufbewahren und füttern: Stillen und Beruf – so klappt‘s

Fotomaterial BLE
Eines ist klar: Stillen und Beruf sind vereinbar.
#Stillen im Job
Für Stillende
Es gibt Situationen, in denen eine Stillende mehrere Stunden von ihrem Kind getrennt ist. Sei es durch ihren Wiedereinstieg in den Beruf, einen längeren Termin oder auch einen babyfreien Abend. Wie das Baby in dieser Zeit sicher mit Muttermilch versorgt werden kann, erklärt das neue Info-Medium „Muttermilch to go“ des Netzwerks Gesund ins Leben. Kurz und knapp erfahren Stillende das Wichtigste, sowohl über die Gewinnung, als auch die Lagerung und Aufbereitung von Muttermilch.
„Muttermilch to go“ erhaltet ihr kostenfrei im Netzwerk Gesunde Kinder. Wendet euch dazu einfach an eure Familiepatin/Familienpaten oder fragt die Regionalkoordinatorin. Ihr erhaltet neben praktischen Tipps auch Aufkleber, zum Beispiel zum Kennzeichnen von Muttermilch-Fläschchen in Kühlschrank oder Eisfach.
Mit dem Hinweis „Muttermild to Go“ ist die Bestellung auch über unser Kontaktformular möglich:
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Bei der Entscheidung für einen Arbeitsplatz spielt für viele neben dem Standort, der Bezahlung und flexiblen Arbeitszeitmodellen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Rolle. Für Arbeitgebende kann Familienfreundlichkeit – und damit auch Stillfreundlichkeit – entsprechend ein Wettbewerbsvorteil sein. Welche Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz sowie in Schule, Studium oder Ausbildung gelten, regelt in Deutschland das Mutterschutzgesetz. Die wichtigsten Punkte daraus hat das Netzwerk Gesund ins Leben in seinem Infoblatt „Stillen und Beruf“ für Arbeitgebende und Vorgesetzte zusammengefasst: Stillfreundlichkeit im Betrieb einfach umgesetzt
Unsere Angebote im September
News vom 1. September 2023Liebe Eltern,
ab Ende August/Anfang September laden wir ein, zu einigen wiederkehrenden Veranstaltungen.
- monatlicher Vätertreff und Entspannungsabend
- wöchentlich treffen sich werdende Eltern
Unsere Veranstaltungen im August
News vom 25. Juli 2023Liebe Eltern,
auch im August laden wir herzlich ein in unser Elternkaffee.
Ein Ort, um andere Eltern mit Babys zu treffen, sich auszutauschen und wichtige Dinge rund um die Baby-und Kleinkindzeit zu erfahren.
Immer Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 – 12:00 Uhr.
Was ist noch los im August?
Am 3.8. und 24.8. beantwortet unsere Familien-Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin wieder alle Ihre Fragen
Elterninfo FGKIKP (0823)
Ab 23.8. beginnen wir mit unserer Reihe „Die kleinen Bücherwürmer“
Elterninfo (Bücherwurm)