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Vorbeugen | Unfallprävention: 12 bis 36 Monate

So heißt das Themenheft: Auf der sicheren Seite

Hinweis: Das Themenheft hast du bereits bei deinen Besuchen im Zeitabschnitt 0 – 3 Lebensmonate in die Familie gebracht. Seitdem sind einige neue Unfallgefahren hinzugekommen. Schau dir mit der Familie das Themenheft noch einmal an.

Unfallschwerpunkte im zweiten und dritten Lebensjahr

Ab dem zweiten Lebensjahr werden Kinder zunehmend mobiler. Sie beginnen sich aufzurichten und zu gehen und können so ihre Umgebung ausgiebiger erkunden. Doch fehlt ihnen noch die Koordination und Balance. Durch diese zunehmende Mobilität ändern sich die Gefahren. Häufig sind Stürze von Treppen oder Verbrennungen durch Fassen auf die heiße Herdplatte oder Herabziehen eines Bügeleisens. Im Garten kommen weitere Unfallgefahren hinzu, wenn Regentonnen nicht abgedeckt sind oder der Gartenteich frei zugänglich ist. Hier ist das Augenmerk auf die Verhinderung von Ertrinkungsunfälle zu richten.

Neue Gefahren sind Trampoline im Garten. Kleine Kinder sind besonders gefährdet, Knochenbrüche zu erleiden, wenn sie auf dem Trampolin springen. Ihre motorischen Fähigkeiten sind noch nicht genug ausgeprägt. Außerdem ist das Knochenwachstum noch voll im Gang. Dadurch wirken beim Trampolinspringen starke vertikale Schwungkräfte unmittelbar auf die Beine und führen immer wieder zu Brüchen. Daher warnen Kinderärztinnen und Kinderärzte, dass das Trampolinspringen für Kinder unter sechs Jahren nicht geeignet ist.

Weiterhin gilt, dass Haushaltschemikalien und Medikamente außer Reichweite des Kindes aufzubewahren sind. Gerade im zweiten Lebensjahr wird die Neugierde der Kleinen durch ihr deutlich besseres Sehvermögen durch bunte Produkte geweckt [1].

Internationale Studien bestätigen, dass die persönliche Information von Eltern über wichtige Gefahrenstellen und Schutzvorkehrungen Unfälle bei Kindern verhindern kann. Wichtige Informationen sind z. B. die Ausstattung der Wohnung mit Rauchmeldern, das Wegschließen von Medikamenten und Reinigungsmitteln, Herdschutz- und Treppenschutzgitter, keine Benutzung von Lauflernhilfen. Eine gezielte Aufklärung von Eltern kleiner Kinder ist besonders effektiv. Hinzu kommt, dass neue EU-Normen den Verbraucherschutz verbessert haben, aber Eltern darüber häufig noch nichts wissen. So ist ab Anfang 2015 für Hersteller verpflichtend, dass sie an Hochbetten einen Warnhinweis anbringen, dass diese nicht für Kinder unter sechs Jahren geeignet sind. Daher ist auch bedeutsam, neue produktbezogene Regelungen in die präventive Elternberatung aufzunehmen.

Im nachfolgenden Teil wird darauf eingegangen, was häufige Unfallmechanismen in diesem Alter sind und wie diese Unfälle verhindert werden können.

Stürze
Die häufigsten Unfälle von Kindern in diesem Alter sind Stürze auf der Ebene und von Treppenstufen [2, 3]. Kinder lernen in dieser Zeit Gehen. Das Hinfallen gehört einfach dazu.

Mit dem freien Gehen eröffnen sich neue Möglichkeiten für das Kind, seine weitere Umwelt zu entdecken [4]. Daher ist eine neue Gefahren-“Quelle“ die eigene häusliche Umgebung. Hier gibt es viele Möbel und Gegenstände, auf die kleine Kinder stürzen oder an denen sie sich hochziehen können. Bei Säuglingen handelt es sich zumeist um Stürze von der Höhe im Zusammenhang mit der Babyausstattung (Wickeltisch, Babybettbett, Hochstuhl) und Wohnmöbel (Elternbett, Couch, Tisch). Bei kleinen Kindern kommen Stürze auf der Ebene und von Treppen hinzu. Besonders gefährlich ist, wenn kleine Kinder auf Hochbetten klettern, da sie leicht kopfüber herunterfallen können [5]. Außerhalb des häuslichen Bereiches sind häufig Spielplatzgeräte involviert, z. B. Rutschen und Klettergerüste [6].

Wie Stürze vermieden werden können [7, 8, 9]:

  • Fenster sichern bzw. abschließen.
  • Kinder nicht allein bei geöffnetem Fenster oder auf dem Balkon lassen.
  • Treppen und Türen absichern, z. B. mit Treppenschutzgittern und Türstoppern.
  • Laufwege freiräumen.
  • Möbelecken und -kanten absichern.
  • Rutschfeste Badematten nutzen.
  • Keine Lauflernhilfen anbieten.
  • Hochbetten erst für Kinder ab dem Schulalter kaufen.

Neben diesen Sturzfallen gibt es weitere Gefahrenquellen im Haus, die Kinder erreichen können, sobald sie laufen lernen und ihre Umgebung selbstständig erkunden. Da Kinder in dem Alter nicht vorausschauend handeln und sich möglicher Gefahren nicht bewusst sind, brauchen sie eine altersgemäße Beaufsichtigung und ein „kindersicheres Haus“ [7]. Dazu gehören [10, 8, 11]:

  • Steckdosen mit Steckdosenschutz sichern.
  • Lockere oder herumhängende Kabel, Lichterketten, Schnüre, Tischdecken oder Gardinen, an denen das Kind ziehen oder sich einwickeln kann, vermeiden.
  • Möbel an der Wand befestigen, damit sie z. B. beim Klettern nicht umkippen können.

Verbrühungen und Verbrennungen
Verbrühungen und Verbrennungen sind weiterhin eine Unfallgefahr. Eltern sollten daher nach wie vor auf Unfallquellen wie zu heißes Badewasser, heiße Lebensmittel oder Gegenstände achten (siehe Text „Unfallprävention – Geburt bis 12. Lebensmonat“).

Ersticken und Verschlucken
Verschluckbare Kleinteile sind weiterhin eine Gefahr. Welche Kleinteile verschluckt werden können, kann man mit einem Kleinteile-Tester testen. Gegenstände, die in den Tester passen, sollten außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Kinder sollten keinesfalls damit spielen.

Ertrinken
Kinder sind vom Wasser fasziniert. Gefahrenorte können daher unter anderem die Badewanne, das Planschbecken, der Gartenteich oder die Regentonne sein [12]. Bis zum 15. Lebensmonat können Kinder in einer Wassertiefe von bereits zehn Zentimetern ertrinken, wenn sie mit dem Gesicht hineinfallen. Sobald sie in einer gefüllten Badewanne ausrutschen und mit dem Kopf unter Wasser geraten, können sie in eine akute Atemnot kommen. Selbstrettungsversuche wie Schreien oder Zappeln werden dabei nicht unternommen. Kinder ertrinken daher sehr leise [13, 14]. Erst ab dem dritten Lebensjahr können Kinder ihren Kopf eigenständig über Wasser halten [12].

Wie kann das Ertrinken vermieden werden [15, 10]:

  • Kinder nicht allein im Badezimmer lassen.
  • Immer in Griffnähe sein, wenn Kinder Plantschen oder in Wassernähe sind.
  • Jüngere Kinder nicht von älteren Kindern beaufsichtigen lassen.
  • Gartenteiche und Pools mit einem Zaun von mindestens 1 Meter Höhe absichern.
  • Regentonnen mit Gittern oder Deckeln sichern, die abschließbar sind.
  • Sich nicht auf Schwimmhilfen verlassen. Sie bieten keine ausreichende Sicherheit.

Vergiftungen
Mit steigender Mobilität des Kindes erhöht sich die Gefahr mit giftigen oder ätzenden Substanzen in Kontakt zu kommen, z. B. Reinigungsmittel, die unter der Spüle gelagert werden [16]. Betroffen sind hiervon vor allem Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren [17]. Die häufigsten Vergiftungen stammen von schaumhaltigen Haushaltsprodukten, Körperpflegeprodukten, Medikamenten und Pflanzen [18].

Das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt eine kostenlose App zur Verfügung. Sie informiert darüber, wie Vergiftungsunfälle verhindert werden können und zeigt parallel dazu Erste-Hilfe Maßnahmen [19]. Auch ein Anruf bei einem Giftinformationszentren ist im Notfall direkt aus der App möglich.

Wie können Vergiftungen vermieden werden?

  • Medikamente und Putzmittel immer in abgeschlossenen Schränken aufbewahren.
  • Alkohol und Zigaretten von Kindern fernhalten.
  • Aggressive Putzmittel mit kindersicheren Verschlüssen kaufen.
  • Pflanzen wie Eisenhut, Engelstrompete oder Goldregen aus dem Garten entfernen.

Im Falle einer Vergiftung:

  • Den Mund des Kindes öffnen und alles entfernen, was sich darin befindet. Feststellen, was und wie viel das Kind geschluckt hat. Entfernte Reste in ein sauberes Taschentuch wickeln und in die Arztpraxis bzw. das Krankenhaus mitnehmen.
  • Falls das Kind von selbst anfängt zu erbrechen, Atemwege freihalten.
  • Bestehen keine Verhaltensänderungen des Kindes oder Störungen lebenswichtiger Funktionen, Gift-Notruf anrufen und sagen, was das Kind geschluckt haben könnte: Gift-Notruf 030 19240.
  • Zeigt das Kind Verhaltensänderungen und/oder sind lebenswichtige Funktionen eingeschränkt, Gift-Notruf anrufen und dessen Anweisungen befolgen. Die Ursache der Vergiftung möglichst mitnehmen (Medikamente, Reiniger etc.).
  • Bei Bewusstlosigkeit sofort den Notruf anrufen: Notruf 112. Der Anruf ist immer kostenlos – auch vom Handy.

Was nicht tun?

  • Niemals Erbrechen auslösen.
  • Keine Milch geben! Bei vielen Substanzen fördert Milch die Aufnahme des Giftes in den Körper, so dass Vergiftungserscheinungen schneller auftreten können.

Mit Kind unterwegs

Mitnahme im Auto
Zur Mitnahme im Auto gelten die Hinweise aus dem Text zum Thema Unfallprävention im Zeitabschnitt Geburt bis 12. Lebensmonat. Eltern sollten regelmäßig überprüfen, ob die Babyschale bzw. der Kindersitz noch für die aktuelle Größe und das Gewicht des Kindes geeignet sind. Eine umfangreiche Beratung dazu bieten Fachgeschäfte.

Mitnahme auf dem Fahrrad
Für die Mitnahme auf dem Fahrrad muss ein Kind aufrecht sitzen und auch auf einem unebenen Weg das Gleichgewicht halten können. Mit etwa neun Monaten, wenn die Kinder aufrecht sitzen können, können sie bei kürzeren Strecken in einem Kindersitz auf dem Fahrrad mitgenommen werden [20].

Hierfür braucht es einen speziellen Fahrradsitz. Am besten geeignet ist der Hecksitz.

Er wird am Sattelrohr befestigt und besitzt eine hohe Kopf- und Rückenstütze. Sitze, die am Lenker oder der Mittelstange befestigt werden, bieten bei einem Unfall wenig Schutz. Insgesamt muss der Fahrradsitz der DIN EN 14344 Norm sowie der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechen. Wichtig sind eine hohe Rückenlehne, eine Kopfstütze, eine rutschfeste Fußstütze mit variabler Haltevorrichtung und Beinsicherung sowie bestenfalls Hosenträgergurte [21]. Fachgeschäfte beraten ausführlich beim Kauf, bei der Montage und beim Sitz.

Hinweise für die Mitnahme auf dem Fahrradsitz [22]:

  • Das Kind auf kurzen Strecken an die Mitnahme auf dem Fahrrad gewöhnen. Auch Mutter oder Vater sollten das Fahren mit Kind zunächst langsam trainieren.
  • Das Kind immer anschnallen.
  • Dem Kind immer einen Helm aufsetzen. Die Eltern sind hier Vorbilder.
  • Sättel mit offener Federung abdecken, damit sich das Kind nicht die Finger einklemmt.
  • Beim Abstellen auf das Gleichgewicht achten, damit das Fahrrad mit dem Kind nicht umkippt.

Neben Fahrradsitzen gibt es auch Kinderfahrradanhänger. In diesen können auch zwei Kinder transportiert werden. Auch hier sollte auf Herstellerhinweise zur Montage und zum Gebrauch geachtet werden. Eltern sollten das Abschätzen von Abständen, Wendekreisen und Bremswegen vor der Mitnahme trainieren [23, 24].

Helm
Bei der Mitnahme auf dem Fahrrad sollten Kinder einen Fahrradhelm tragen. Er sollte der DIN EN 1078 Norm entsprechen. Eine Beratung im Fachgeschäft hilft bei der Auswahl des passenden Helmes. Auch hier gilt: Kind mitnehmen und ausprobieren. Nach einem Sturz muss der Helm umgehend ausgetauscht werden, auch dann, wenn es keine erkennbaren Schäden gibt [25, 26].

Laufrad & Co.
Viele Kinder sind schon mit zwei Jahren von rollenden Spielgeräten wie Laufrad, Dreirad und Fahrrad fasziniert. Innerhalb des dritten Lebensjahres beginnen viele Kinder mit den ersten Fahrversuchen [27]. Damit können sie ihrem Drang nach Bewegung nachkommen und sowohl Gleichgewicht als auch Geschicklichkeit trainieren. Dies unterstützt die motorische Entwicklung der Kinder. Dennoch sollten mögliche Verletzungs- und Unfallgefahren nicht unterschätzt werden. Verwenden Kinder Fahrzeuge, die ihrem Entwicklungsstand nicht entsprechen, sind sie schnell überfordert [28]. So wird für Laufräder beispielsweise ein Mindestalter von 2 ½ Jahren empfohlen [27].

Allgemeine Hinweise für die Verwendung von Laufrädern und Dreirädern [27, 29]:

  • Nur Fahrzeuge verwenden, die dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechen.
  • Das Fahrzeugmodell anhand der Größe des Kindes bestimmen.
  • Die ersten Fahrversuche auf einer verkehrsfreien Fläche ohne Hindernisse üben, damit das Kind die Bewegungsabläufe ungestört trainieren kann.
  • Das Kind nur mit Helm fahren lassen, auch auf dem Dreirad oder Laufrad.
  • Kinder beim Dreirad oder Laufrad fahren immer beaufsichtigen.

Beim Kauf von Dreirädern und Laufrädern auf folgendes achten [27, 29]:

  • Das Siegel „Geprüfte Sicherheit“ (GS)
  • Rutschfeste Pedalen sowie Pedalen mit einem tiefen Schwerpunkt und einem begrenzten Lenkereinschlag: sie beugen dem Umkippen in der Kurve vor.
  • Ein tiefer Einstieg beim Laufrad: das erleichtert das Auf- und Absteigen.
  • Lenkstopps und gepolsterte Lenkerenden: sie beugen Verletzungen vor.
  • Höhenverstellbarer Sattel und Lenker: durch sie kann man das Fahrzeug an die Größe des Kindes anpassen.
  • Das Kind sitzt am besten, wenn es auf dem Sattel sitzend mit den Füßen den Boden berühren kann, die Beine jedoch nicht vollkommen durchgestreckt sind [27, 29].

Die wichtigsten Botschaften zum Thema „Unfallprävention: 12 bis 36 Monate“

Die folgende Tabelle zeigt wirksame Maßnahmen, um Unfälle im Kleinkindalter zu verhindern.

Tabelle 1: Verletzungsarten und wie diese wirksam verhindert werden können [30]

Verletzungsarten Wie können diese Verletzungsarten verhindert werden?
Verbrühungen Reguliertes heißes Wasser am Wasserhahn
Herdschutzgitter
Heiße Getränke/Heißes Essen außerhalb der Reichweite
Verbrennungen Vorhandensein eines Feuerlöschers
Besitz funktionierender Rauchmelder
Vergiftungen Sichere Aufbewahrung von Medikamenten
Sichere Aufbewahrung von Reinigungsprodukten
Telefonnummer Vergiftungszentrale vorhanden (Gift-Notruf 030 19240)
Stürze Vorhandensein von Treppenschutzgittern
Kein Besitz und Gebrauch einer Lauflernhilfe
Fenstersicherung bzw. abschließbare Fenster
Vorhandensein von rutschfesten Badematten
Kind auf Hochebene nicht unbeaufsichtigt lassen
Elektrischer Strom Sicherung von Steckdosen
Ersticken Kleine Objekte außerhalb der Reichweite
Ertrinken Niemals ein Kind allein im Bad lassen

Darüber hinaus gilt:

  • Hochbetten und Trampoline sind für Kinder bis zu sechs Jahren Tabu.
  • Beim Kauf von Kindermöbeln und Spielzeugen auf Gütesiegel achten.
  • Für den Transport im Auto Reboardsysteme bzw. Reboarder nutzen. Vor dem Kauf im Fachgeschäft beraten lassen.
  • Für den Transport mit dem Fahrrad einen Hecksitz nutzen. Vor dem Kauf im Fachgeschäft beraten lassen.
  • Beim Fahrradfahren immer einen Helm tragen.
  • Im Notfall den Notruf wählen: 112.
  • Bei einer Vergiftung den Giftnutruf wählen: 030 19240.

Die zentrale fachliche Kernbotschaft
Mit ein bis zwei Jahren werden Kinder zunehmend mobil, wollen ihre Fähigkeiten ausprobieren und ihre Umwelt entdecken. In dem Alter haben Kinder jedoch nur eine geringe Körperkoordination und kein Gefahrenbewusstsein. Ihre Umgebung muss daher kindersicher sein.

Unfälle lassen sich vermeiden, wenn typische Gefahrenquellen beseitigt werden und auf Gefahrensituationen geachtet wird. Unfälle in diesem Alter sind vor allem: Stürze auf Gegenstände und von Treppen, Verbrühen und Verbrennen, Ertrinken und Vergiftungen.

Die zentrale emotionale Kernbotschaft
Auch wenn es mit Aufwand verbunden ist, eine kindersichere Wohnung und aufmerksame Eltern sind die beste Unfallprävention.

Es ist gut, wenn Eltern einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind besuchen. Falls doch mal etwas passiert.

Liebe Familienpatin, lieber Familienpate, 

  • Überfrachte die Eltern nicht mit Informationen.
  • Sprich nur das Wichtige an. Dabei kannst du dich gut an der Entwicklung des Kindes und dessen Aktionsradius orientieren.
  • Fallen dir Unfallquellen in der Wohnung an, sprich die Eltern darauf an und überlegt gemeinsam, wie sie beseitigt werden können. Du kannst die Eltern auch dazu anregen, die Wohnung aus der Perspektive des Kindes zu betrachten und Gefahrenquellen aufzuspüren und anschließend zu beseitigen.
  • Weise die Eltern gern auf Erste-Hilfe-Kurse am Kind hin. Das Netzwerk Gesunde Kinder bietet zusammen mit seinen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern viele passende Kurse und Veranstaltungen an. Deine Netzwerkkoordination informiert dich hierzu gern.

Du möchtest dich oder deine Netzwerkfamilie möchte sich weiter zum Thema „Unfallprävention“ informieren?

Im Infopool des Netzwerkes Gesunde Kinder gibt es sorgfältig ausgesuchte Literatur zum Weiterlesen. > zum Infopool „Vorbeugen“

Autorenschaft und Literatur 

Dr. med. Gabriele Ellsäßer, ehemalige Leitung der Abteilung Gesundheit im Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Grolmanstr. 21, 10623 Berlin
Tel.: 0049160 5017356
E-Mail: gellsaesser@t-online.de

Verwendete Literatur
[1]      BZgA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „Unfallschwerpunkte im 2. und 3. Lebensjahr,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.kindergesundheit-info.de/
themen/sicher-aufwachsen/1-3-jahre/unfallschwerpunkte/. [Zugriff am 23. 01. 2019].
[2]      G. Ellsäßer und M. Albrecht, „Verletzungsgeschehen im Kindes- und Jugendalter: Datenlage und Epidemiologie,“ Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, Bd. 53, S. 1104–1112, 2010.
[3]      G. Ellsäßer und T. Diepgen, „Epidemiologische Analyse von Sturzunfällen im Kindesalter (< 15 Jahre). Konsequenzen für die Prävention,“ Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, Bd. 45 (3), S. 267–276, 2002.
[4]      K. E. Adolph et. al., „How do you learn to walk? Thousands of Steps und Dozens of Falls per Day.,“ Psychological Science, Bd. 23, S. 1387–1394, 2012.
[5]      G. Ellsäßer und T. Erler, „Verletzungen im Kindes- und Jugendalter – Ergebnisse aus der Europäischen IDB (Injury Data Base) in Deutschland für die Verletzungsprävention.,“ Gesundheit Berlin Brandenburg e. V., Dokumentation 14. Kongress Armut und Gesundheit.
[6]      R. Bauer, M. Steiner, R. Kisser, S. M. Macey und D. Thayer, „Unfälle in der EU. Ergebnisse des EuroSafe-Reports.,“ Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, Bd. 57, S. 673–680, 2014.
[7]      BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V., „Tipps für Eltern. Aktiv gegen Stürze. Laufen. Springen. Klettern. Sicher geht das!,“ 2014. Online verfügbar unter: https://www.kindersicherheit.de/fileadmin/user_upload/Service/Bestellservice/Flyer/Flyer_Stuerze_2014.pdf. [Zugriff am 11. 07. 2018].
[8]      Kendrick, D.; Young, B.; Mason-Jones, A. J.; Ilyas, N.; Achana, F. A.; Cooper, N. J. et. al., „Home safety education and provision of safety equipment for injury prevention. (Review),“ Cochrane Database of Systematic Reviews, Bd. 9, S. 1-176, 2012.
[9]      G. Ellsäßer und H. Kahl, „Sturzunfälle bei kleinen Kindern (<5 Jahre). Eine epidemiologische Analyse.,“ Online verfügbar unter: https://www.kindersicherheit.de/fileadmin/user_upload/Projekte/2010Sturzunfaelle-bei-kleinen-Kindern.pdf. [Zugriff am 04. 07. 2018].
[10]   M. Albrecht und G. Ellsäßer, „Unfälle im Kleinkindalter – Wie können evidenzbasierte Maßnahmen erfolgreich in der Beratung von Eltern umgesetzt werden?,“ Pädiatrische Praxis, Bd. 86 (2), S. 187-202, 2016.
[11]   BZgA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „Mobil und neugierig in sicherer Umgebung.,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/sicher-aufwachsen/0-12-monate/sichere-umgebung/. [Zugriff am 09. 07. 2018].
[12]   BZgA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „Wasser – Faszination mit besonderen Gefahren.,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/sicher-aufwachsen/sicherheit-im-alltag/wasser/. [Zugriff am 09. 07. 2018].
[13]   BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., „Badewanne, Regenteich und Gartenteich.,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.kindersicherheit.de/kinderunfaelle-vermeiden/artikel/badewanne-regentonne-und-gartenteich.html. [Zugriff am 10. 07. 2018].
[14]   BZgA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „Wasser – Faszination mit besonderen Gefahren.,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/sicher-aufwachsen/sicherheit-im-alltag/wasser/. [Zugriff am 09. 07. 2018].
[15]   BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., „Badewanne, Regentonne und Gartenteich,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.kindersicherheit.de/kinderunfaelle-vermeiden/artikel/badewanne-regentonne-und-gartenteich.html. [Zugriff am 11. 07. 2018].
[16]   BZgA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „Vergiftungen und Verätzungen.,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/sicher-aufwachsen/sicherheit-im-alltag/achtung-giftig/. [Zugriff am 10. 07. 2018].
[17]   A. Hahn, K. Begemann und A. Stürer, „Vergiftungen in Deutschland. Krankheitsbegriff, Dokumentation und Einblicke in das Geschehen.,“ Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, Bd. 57, S. 638–649, 2014.
[18]   BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung (Hrsg.), „Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2011-2013.,“ 2015. Online verfügbar unter: https://mobil.bfr.bund.de/cm/350/aerztliche-mitteilungen-bei-vergiftungen-2011-2013.pdf. [Zugriff am 10. 07. 2018].
[19]   BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung, „BfR-App: Vergiftungsunfälle bei Kindern.,“ o. J.. Online verfügbar unter: http://www.bfr.bund.de/de/apps_ vergiftungsunfaelle.html. [Zugriff am 10. 07. 2018].
[20]   ADFC – Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V., „Kinder an Bord. ADFC-Tipps zum Kindertransport mit dem Fahrrad. (Flyer),“ Online verfügbar unter: https://www.adfc.de/5092_1. [Zugriff am 10. 07. 2018].
[21]   BZgA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „Fahrradsitz und Kinderhelm.,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/sicher-aufwachsen/alltagstipps/sicher-im-alltag/fahrradsicherheit/. [Zugriff am 11. 07. 2018].
[22]    BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., „Fahrradsitze.,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.kindersicherheit.de/produktsicherheit/datenbank-kinderprodukte/auf-rollen-und-raedern/fahrradsitze.html. [Zugriff am 11. 07. 2018].
[23]    ADFC – Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V., „Fahr- und Ausstattungstipps für Kinderfahrradanhänger.,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.adfc.de/verkehr–recht/familie–kinder/familienmobilitaet/kinderfahrradanhaenger/fahr–und-ausstattungstipps-fuer-kinderfahrradanhaenger. [Zugriff am 10. 07. 2018].
[24]   ADFC – Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V., „Kinderfahhradanhänger.,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.adfc.de/verkehr–recht/familie–kinder/familienmobilitaet/kinderfahrradanhaenger/kinderfahrradanhaenger. [Zugriff am 10. 07. 2018].
[25]    BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V., „Wann sitzt der Fahrradhelm richtig?,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.kindersicherheit.de/kinderunfaelle-vermeiden/artikel/wann-sitzt-ein-fahrradhelm-fuer-kinder-richtig.html. [Zugriff am 11. 07. 2018].
[26]    BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., „Fahrradsitz und Kinderhelm.,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/sicher-aufwachsen/alltagstipps/sicher-im-alltag/fahrradsicherheit/. [Zugriff am 11. 07. 2018].
[27]   BZgA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „Spielzeug und erste Fahrzeuge.,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/sicher-aufwachsen/1-3-jahre/spiel-und-fahrzeuge/. [Zugriff am 09. 07. 2018].
[28]    BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., „Laufrad, Roller, Fahrrad: Was ist wann zu empfehlen?,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.kindersicherheit.de/kinderunfaelle-vermeiden/artikel/laufrad-roller-fahrrad-was-ist-wann-zu-empfehlen.html. [Zugriff am 10. 07. 2018].
[29]    BZgA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „Checkliste Dreirad und Laufrad,“ Online verfügbar unter: https://www.kindergesundheit-info.de/fileadmin/user_upload/kindergesundheit-info.de/Download/Unfallverhuetung/Checklisten_Kindersicherheit/anlage_checkliste-dreirad-laufrad.pdf. [Zugriff am 11. 07. 2018].
[30]   G. Ellsäßer und M. Allbrecht, „Unfälle bei kleinen Kindern vermeiden durch vorausschauendes Beraten,“ in Praxishandbuch der pädiatrischen Grundversorgung, München: Elsevier, 2017, S. 96-105.