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Entwicklung | U-Untersuchungen

So heißt das Themenheft: Auf Herz und Niere – die U-Untersuchungen

Bedeutung und Relevanz der U-Untersuchungen 

In Deutschland gibt es seit 25 Jahren das bundesweit einheitliche Früherkennungsprogramm für Kinder [1]. Dieses beinhaltet zehn Früherkennungsuntersuchungen (U1 – U9), auch U-Untersuchungen genannt. Die erste findet direkt nach der Geburt statt, die letzte, wenn das Kind fünf Jahre alt ist. Im Fokus der ärztlichen Untersuchungen steht die gesunde und altersgerechte Entwicklung des Kindes. Um diese beurteilen zu können, sind die U-Untersuchungen zu ganz bestimmten Zeiträumen angesetzt. Dadurch besteht die Chance, mögliche Erkrankungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung eines Kindes frühzeitig erkennen und damit häufig erfolgversprechend behandeln zu können. Darüber hinaus erhalten die Eltern durch die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechende Informationen zu Gesundheitsthemen, wie bspw. Unfallverhütung, Impfung oder Ernährung sowie Hinweise auf regionale Unterstützungsangebote [2]. Zudem können die Eltern für sie wichtige Fragen stellen. Somit sind die U-Untersuchungen in vielerlei Hinsicht wertvoll.

Das Kinderuntersuchungshelft

Das Kinderuntersuchungsheft, auch Gelbes Heft genannt, erhalten die Eltern nach der Geburt ihres Kindes. In ihm werden die Ergebnisse der U-Untersuchungen dokumentiert. Eltern können das Gelbe Heft als Vorbereitungshilfe für die U-Untersuchungen nutzen. Neben Informationen zu den Untersuchungsinhalten können Eltern Fragen und Beobachtungen eintragen. Außerdem zeigt das Heft die Zeiträume für die U-Untersuchungen an [2, 3].

Übernahme der Kosten und Zeiträume der U-Untersuchungen

Die Kosten für die U-Untersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen, wenn die Untersuchungen in den vorgesehenen Zeiträumen bzw. in bestimmten Toleranzgrenzen stattfinden [2].

Eltern werden über unterschiedliche Kanäle an die U-Untersuchungen erinnert. In Brandenburg verschickt das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit ab dem vollendeten neunten Lebensmonat Einladungsschreiben zu den U-Untersuchungen [3]. Darüber hinaus erinnern einige der Krankenkassen an die jeweils nächste anstehende U-Untersuchung [2].

Übersicht: Zeiträume und Toleranzgrenzen der U-Untersuchungen [4]

Zeitraum Toleranzgrenzen
U1 unmittelbar nach der Geburt Keine
U2 3. bis 10. Lebenstag 3. bis 14. Lebenstag
U3 4. bis 5. Lebenswoche 3. bis 8. Lebenswoche
U4 3. bis 4. Lebensmonat 2. bis 4 ½. Lebensmonat
U5 6. bis 7. Lebensmonat 5. bis 8. Lebensmonat
U6 10. bis 12. Lebensmonat (fast 1 Jahr) 9. bis 14. Lebensmonat
U7 21. bis 24. Lebensmonat (fast 2 Jahre) 20. bis 27. Lebensmonat
U7a 34. bis 36. Lebensmonat (fast 3 Jahre) 33. bis 38. Lebensmonat
U8 46. bis 48. Lebensmonat (fast 4 Jahre) 43. bis 50. Lebensmonat
U9 60. bis 64. Lebensmonat (etwa 5 Jahre) 58. bis 66. Lebensmonat

Inhalte und Ablauf der U-Untersuchungen

Die U-Untersuchungen finden in der Regel in Praxen für Kinder- und Jugendmedizin statt. Bei einer Geburt im Krankenhaus und dem damit verbundenen regulären Aufenthalt werden die U1 und U2 auch dort durchgeführt. Im Falle einer vorzeitigen Entlassung aus dem Krankenhaus kann bereits die U2 in der Praxis stattfinden. Gleiches trifft auf Geburten zu, die zu Hause und in Geburtshäusern stattgefunden haben. Damit Eltern rechtzeitig Termine für die U-Untersuchungen in der Praxis erhalten, ist es wichtig, dass sie sich möglichst frühzeitig für eine Kinderärztin bzw. einen Kinderarzt entscheiden und möglichst schon vor der vor der Geburt Kontakt aufnehmen.

Bei den U-Untersuchungen werden die Gesundheit und die altersgemäße Entwicklung des Kindes eingeschätzt. Dazu wird das Kind körperlich untersucht und es werden ihm spielerische Aufgaben gestellt. Auch die Beobachtungen und Einschätzungen der Eltern zur Entwicklung des Kindes sind für die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt sehr wichtig. Die Eltern kennen ihr Kind am besten. Daher werden den Eltern bei jeder U-Untersuchung Fragen zur Entwicklung ihres Kindes gestellt. Das kann sowohl im Gespräch als auch mittels Fragebogen erfolgen [1, 2]. Je nach Alter des Kindes stehen unterschiedliche Bereiche im Fokus der U-Untersuchungen.

Ab der U3 werden die Eltern zu den jeweils empfohlenen Impfungen informiert und beraten. Sie können ihr Kind auch während der U-Untersuchungen impfen lassen [2].

Übersicht: Untersuchungsschwerpunkte der einzelnen U-Untersuchungen [2]

Untersuchungsschwerpunkte
U1 Atmung und Herzfunktion / Gewicht und Größe / Reflexe / Früherkennung von Stoffwechselerkrankungen / Neugeborenen-Hörscreening
U2 Innere Organe / Kopf und Sinnesorgane / Knochen, Muskeln und Nerven / Ernährung und Verdauung / Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungen
U3 Größe, Gewicht, Ernährungszustand / Hüftgelenke / Augenreaktion und Hörvermögen / Impfempfehlungen / Schreien und Schlafen
U4 Bewegungsverhalten und Greifreflexe / Seh- und Hörvermögen / Wachstum, Ernährung, Verdauung / Unfallvorbeugung, sicherer Schlaf / Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung
U5 Körperliche Entwicklung und Bewegungsverhalten / Zähne, Ernährung / Verhalten, Schreien / Sehvermögen / Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung
U6 Körperliche Entwicklung (z. B. Krabbeln, Hochziehen, erste Schritte) / Sprachentwicklung / Hören und Sehen / Verhaltensweisen / Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung
U7 Körperliche Entwicklung und Bewegung / Geistige und sprachliche Entwicklung (Verstehen, Sprechen) / Verhalten, Spielen mit anderen Kindern / Sinnesorgane / Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung
U7a Körperliche Entwicklung und Bewegungsverhalten / Zähne und Ernährung / Verhalten und Spielen / Sehvermögen / Sprachentwicklung / Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung
U8 Körperliche Entwicklung und Geschicklichkeit (z. B. Hüpfen) / Hör- und Sehtests / Sprachentwicklung / Kontaktfähigkeit, Selbständigkeit / Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung
U9 Körperliche und geistige Entwicklung / Bewegungsverhalten / Hör- und Sehtests / Sprachentwicklung / Verhalten / Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung

Was müssen die Eltern zu den U-Untersuchungen mitbringen?

Neben dem Gelben Heft muss zu jeder Untersuchung die Gesundheitskarte bzw. Krankenversicherungskarte des Kindes und der Impfausweis mitgebracht werden [2].

In eigener Sache

Im Netzwerk Gesunde Kinder werden Familien durch dich, die Familienpatin bzw. den Familienpaten, bis zum dritten Geburtstag begleitet. Wir informieren daher nur über die U-Untersuchungen U1 bis U7a. Informationen zu den Früherkennungsuntersuchungen ab drei Jahren (U8, U9 und J1) findest du z. B. auf der Website der „Kinderärzten im Netz“ unter Vorsorge.

Die wichtigsten Botschaften zum Thema „U-Untersuchungen“

  • U-Untersuchungen sind kostenfreie, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen. Im Mittelpunkt steht die Einschätzung der Gesundheit und der altersgemäßen Entwicklung des Kindes.
  • Die U-Untersuchungen werden in festgelegten Zeiträumen durchgeführt. Diese orientieren sich an der kindlichen Entwicklung. Dadurch können mögliche Auffälligkeiten oder Verzögerungen in der Entwicklung eines Kindes ausgeschlossen bzw. frühzeitig erkannt und behandelt werden.
  • Eltern kennen ihr Kind am besten. Aus diesem Grund werden sie bei jeder U-Untersuchung zur Entwicklung ihres Kindes befragt. Gleichzeitig können Eltern im Rahmen der U-Untersuchungen für sie wichtige Fragen zur gesunden Entwicklung ihres Kindes stellen und eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
  • Die U-Untersuchungen werden in der Regel durch die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt durchgeführt. Daher sollten sich Eltern bereits vor der Geburt ihres Kindes für eine Kinderärztin bzw. einen Kinderarzt entscheiden und Kontakt aufnehmen.

Die zentrale fachliche Kernbotschaft
U-Untersuchungen sind wichtig und bieten Eltern die Möglichkeit, fachkundig zur Gesundheit und Entwicklung ihres Kindes begleitet und beraten zu werden. Mögliche Erkrankungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung eines Kindes können frühzeitig erkannt und damit häufig erfolgreich behandelt werden.

Die zentrale emotionale Kernbotschaft
Jedes Kind ist einzigartig und entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Es kommt dennoch immer wieder mal vor, dass Eltern sich darüber Gedanken machen, ob sich ihr Kind gut und altersgemäß entwickelt. Eine sichere Antwort darauf können Eltern durch die regelmäßige Teilnahme mit ihren Kindern an den U-Untersuchungen erhalten.

Liebe Familienpatin, lieber Familienpate, 

ist sich deine Netzwerkfamilie unsicher darüber, ob sich ihr Kind altersmäßig entwickelt, ermuntere sie, ihre Fragen und Sorgen bei der nächsten U-Untersuchung anzusprechen.

Sofern auf Seiten der Eltern der Wunsch besteht, kannst du gemeinsam mit den Eltern die Termine vorbereiten. Schaut zusammen, um was es in der jeweiligen U-Untersuchung geht und welche Unterlagen mitzubringen sind. Dafür ist das Familienhandbuch und auch das Gelbe Heft ein guter Leitfaden. Frage die Eltern, ob sie Fragen haben. Diese können die Eltern im Gelben Heft notieren, um sie im Gespräch mit der Kinderärztin bzw. dem Kinderarzt anzusprechen.

Du möchtest dich oder deine Netzwerkfamilie möchte sich weiter zum Thema „U-Untersuchungen“ informieren?

Im Infopool des Netzwerkes Gesunde Kinder gibt es sorgfältig ausgesuchte Literatur zum Weiterlesen. > zum Infopool „Entwicklung“

Autorenschaft und Literatur

Autorenschaft
Landeskoordinierungsstelle Netzwerk Gesunde Kinder
Behlertstr. 3a, Haus K3, 14467 Potsdam
Tel: 0331 88762013
E-Mail: info-ngk@gesundheitbb.de

Fachliche Beratung
Dipl.-Med. Detlef Reichel
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Vorsitzender des Landesverbandes der Brandenburger Kinder- und Jugendärzte im Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V.
Friedenskamp 38, 17291 Prenzlau
Tel.: 03984 801960
E-Mail: dm.reichel@medpz.de

Verwendete Literatur
[1]      BZgA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „Früherkennung und Vorsorge,“ o. J.. Online verfügbar unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/frueherkennung-vorsorge/. [Zugriff am 03. 04. 2019].
[2]      BZgA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „Kinder- und Jugendgesundheit,“ 2018. Online verfügbar unter: https://www.bzga.de/infomaterialien/kinder-und-jugendgesundheit/frueherkennung-und-vorsorge-fuer-ihr-kind/. [Zugriff am 03. 04. 2019].
[3]      BZgA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „Das Gelbe Heft,“ Online verfügbar unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/das-gelbe-heft/. [Zugriff am 03. 04. 2019].‘
[4]      GBA – Gemeinsamer Bundesausschuss, „Kinder-Richtlinie,“ Online verfügbar unter: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1537/RL_Kinder_2017-10-19_iK-2018-03-16.pdf. [Zugriff am 03. 04. 2019].
[5]      Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, „Zentrales Einlade- und Rückmeldewesen,“ 2019. Online verfügbar unter: https://lavg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.430396.de. [Zugriff am 03. 04. 2019].