So heißt das Themenheft: Ganz schön schwanger
Liebe Familienpatin, lieber Familienpate,
dein erster Besuch bei einer Netzwerkfamilie findet im besten Fall noch vor der Geburt statt. Dies ist natürlich eine Zeit der Vorfreude. Insbesondere bei Paaren oder Frauen, die ihr erstes Kind erwarten, ist es eine sehr aufregende Zeit. Viele Eltern haben Fragen: Sind wir gut vorbereitet? Wie wird alles werden? Haben wir alles, was wir in der ersten Zeit mit unserem Baby brauchen? In unserem Text sprechen wir einige der zahlreichen Themen an, die Familien vor der Geburt beschäftigen. Hierbei gehen wir vor allem auf Organisatorisches, verschiedene Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner und das Wochenbett ein. Tausch dich mit der Familie über die Themen aus. Gerade jetzt kann es guttun, gemeinsam die wichtigsten Punkte zu besprechen. Dies vermittelt den werdenden Eltern das Gefühl, doch ganz gut vorbereitet zu sein – soweit dies eben möglich ist.
Organisatorisches vor und kurz nach der Geburt
Geburtsort
Jede Frau und jedes Paar sind unterschiedlich, und genauso sind dies auch die Orte und Möglichkeiten, ein Kind auf die Welt zu bringen. Wenn die Schwangerschaft komplikationslos verläuft, haben die werdenden Eltern die freie Wahl. Hebammen begleiten Geburten im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zuhause. Bei einer Entbindung im Geburtshaus geht die Familie einige Stunden nach der Geburt wieder nach Hause, im Krankenhaus kann sie auch noch die ersten Tage nach der Geburt bleiben.
Gerade für Geburtshäuser oder Hausgeburten ist eine frühe Anmeldung sinnvoll. Leider gibt es nicht immer ausreichend Plätze bzw. verfügbare Hebammen. Eine Liste mit Geburtskliniken in Brandenburg findest du auf der Website des Hebammenverbandes Brandenburg unter Geburtskliniken. Eine Liste mit Geburtshäusern in Brandenburg findest du auf der Website des Hebammenverbandes Brandenburg unter Geburtshäuser. Geburtskliniken und Geburtshäuser bieten regelmäßig Termine an, bei denen die werdenden Eltern den Kreissaal besichtigen und sich anmelden können. Das erleichtert das Ankommen, wenn es dann so weit ist.
Geburtsvorbereitungskurse
Zur Vorbereitung auf die Geburt bieten Hebammen verschiedene Kurse an. Darin informieren sie über körperliche und seelische Veränderungen, über den Ablauf einer Geburt und die Zeit danach. Es werden auch Atem- und Entspannungsübungen ausprobiert, die bei Wehenschmerzen helfen können. Die Kurse sind eine gute Gelegenheit, andere werdende Mütter und Paare kennenzulernen [1]. Die Kosten werden meist von den Krankenkassen übernommen, teilweise auch für die werdenden Väter.
Kliniktasche
Zur Vorbereitung auf die Geburt gehört auch, die Kliniktasche frühzeitig zu packen. In die Kliniktasche gehören: Mutterpass und Krankenkassenkarte, gemütliche Kleidung für den Kreissaal, frische Kleidung für danach, etwas zum Knabbern, Handtücher und ein Kulturbeutel mit den wichtigsten Dingen sowie all das, was die Mama für das eigene Wohlbefinden braucht. Für das Baby braucht sie eine Kuscheldecke und Babywäsche.
Worüber sich Eltern noch Gedanken machen können
Wunsch und Realität: Es kann helfen, wenn die werdenden Eltern bestärkt und informiert in die Geburt gehen, mit Ideen und Möglichkeiten, was sie mögen und was ihnen guttut. Und mit dem Wissen, dass in dieser außergewöhnlichen Situation nicht immer alles planbar ist…
Begleitung während der Geburt: Viele Frauen wünschen sich bei der Geburt den werdenden Vater an ihrer Seite. Hier gibt es aber die unterschiedlichsten Möglichkeiten und Konstellationen, auch Mama, Papa oder Freundin bzw. Freund können eine gute Begleitung sein.
Betreuung von Geschwisterkindern: Gibt es schon ein Geschwisterkind, ist dessen Betreuung während der Geburt wichtig.
Erstausstattung
In den letzten Wochen vor der Geburt können Eltern schauen, ob sie alles haben, was ihr Neugeborenes braucht. Es gibt zahlreiche Checklisten, die hier einen Überblick geben. Ein kostenloses Beispiel findest du im Shop der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter dem Namen „Rundum – Schwangerschaft und Geburt“. Neben Kleidung, Wickel- und Pflegeutensilien braucht ein Säugling einen Schlafplatz und einen sicheren Platz zum Wickeln. Was Kinder zum Schlafen brauchen und was beim Wickeln wichtig ist, beschreiben wir in den Texten „Gesunder Babyschlaf – Schwangerschaft“ und „Unfallprävention – Geburt – 12. Lebensmonat“. Für den Heimweg vom Geburtsort im Auto braucht das Baby eine Babyschale. Manche Krankenhäuser verleihen diese auch. Wie man Kinder sicher im Auto transportiert, thematisieren wir im Text „Unfallprävention: Geburt – 12. Lebensmonat“.
Anträge und Formalitäten
Die Geburt eines Kindes bringt eine Vielzahl an Anträgen und amtlichen Pflichten mit sich. Einige davon erläutern wir kurz.
Manche Anträge können Eltern erst nach der Geburt stellen. Auch diese können die Eltern in Ruhe vor der Geburt ausfüllen und mit den nötigen Unterlagen versehen. Dann müssen sie später lediglich ein paar wenige Angaben nachtragen und es bleibt mehr Zeit zum Kennenlernen, ohne viel Papierkram.
- Anmeldung beim Standesamt: Die Geburt eines Kindes wird meistens durch die Geburtsklinik dem Standesamt gemeldet. Wenn nicht, müssen Eltern die Geburt ihres Kindes innerhalb einer Woche dem Standesamt melden.
In der Woche nach der Geburt muss ein sorgeberechtigtes Elternteil die Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen Eltern erhalten dann die Geburtsurkunde und mehrere Geburtsbescheinigungen. Dies sind wichtige Dokumente. Die Eltern benötigen die Geburtsbescheinigungen z. B. für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld, Kinder- und Personalausweis und zur Anmeldung im Kindergarten [2].
- Krankenversicherung für das Kind: Die Nachsorge in den ersten Tagen nach der Geburt ist für das Baby über die Krankenversicherung der Mutter geregelt. Für Arztbesuche danach braucht das Kind eine eigene Versicherung. Dafür müssen sich die Eltern bei ihrer Krankenkasse melden.
- Information des Arbeitgebers: Die Geburt muss dem Arbeitgeber der Mutter mitgeteilt werden. Wenn der Vater direkt nach der Geburt Elternzeit beantragt hat, muss auch er seinen Arbeitgeber informieren.
Familien haben verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen. Hierzu zählen vor allem:
- Kindergeld: Den Antrag auf Kindergeld stellt ein Elternteil nach der Geburt bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Dem Antrag muss eine Geburtsbescheinigung des Kindes beigefügt werden. Wichtig: Die Familienkasse zahlt das Kindergeld maximal sechs Monate rückwirkend [3].
- Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit niedrigem Einkommen. Er wird ebenfalls bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt. Wichtig: Die Familienkasse zahlt den Kinderzuschlag erst ab dem Monat der Beantragung, also nicht rückwirkend [4].
- Die Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ vergibt eine finanzielle Unterstützung für Babyausstattung und Umstandsbekleidung an Schwangere mit wenig Geld. Um einen Antrag an die Stiftung zu stellen, müssen sich die werdenden Eltern an die Schwangerschaftsberatungsstellen wenden. Wichtig: Dieser Antrag muss vor der Geburt des Kindes gestellt werden [5].
- Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not“ vergibt Gelder an Familien, die sich in einer Notlage befinden. Auch hierzu können Schwangerschaftsberatungsstellen beraten.
Unverheiratete Paare und Alleinerziehende können schon vor der Geburt die rechtliche Situation der Elternschaft klären [6]. Dann kann der Vater direkt nach der Geburt auch allein die Anmeldung beim Standesamt übernehmen.
- Vaterschaftsanerkennung: Mit Einwilligung der Mutter kann der Vater die Vaterschaft freiwillig beim Jugendamt, Standesamt oder bei Gericht anerkennen. Damit entstehen Rechtsbeziehungen zwischen Kind und Vater, wie zum Beispiel Unterhalts- und Erbansprüche. Die Kosten für die Vaterschaftsanerkennung unterscheiden sich je nach Landkreis und der Stelle, bei der sie durchgeführt wird. Hier lohnt es, sich zu erkundigen.
- Gemeinsames Sorgerecht: Ebenso können die Eltern beim Jugendamt auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Da zu diesem Termin Vater und Mutter anwesend sein müssen, können sie das schon gut vor der Geburt erledigen. Somit ist der Vater von Geburt an sorgeberechtigt.
Auch über die Vereinbarkeit von Kind und Beruf können sich die werdenden Eltern schon vor der Geburt Gedanken machen. Hier sind Themen wie Elternzeit, Elterngeld und die Kinderbetreuung von Bedeutung.
- Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben von bis zu drei Jahren pro Kind. Eltern können in dieser Zeit gar nicht arbeiten oder ihre Arbeitsstunden reduzieren. Um das dadurch fehlende Geld zumindest teilweise auszugleichen, können Eltern zum Beispiel Elterngeld beantragen. Die Elternzeit kann vor dem 3. Geburtstag des Kindes genommen werden oder ein Teil davon auch im Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag. Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Wichtig: Der besondere Kündigungsschutz greift bei Kindern unter zwei Jahren erst acht Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit [7].
- Elterngeld: Mütter und Väter haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie weniger als 30 Stunden die Woche arbeiten und ihr Kind im eigenen Haushalt selbst betreuen. Das gilt für Angestellte, Selbstständige, Verbeamtete, Erwerbslose, Auszubildende und Studierende. Es gibt drei Arten von Elterngeld: Basiselterngeld (max. 14 Monate, wenn beide mind. 2 Monate Elternzeit nehmen), Elterngeld Plus (max. 28 Monate bei halbem Basiselterngeld) und den Partnerschaftsbonus [8]. Den Antrag auf Elterngeld müssen Familien im Land Brandenburg schriftlich bei der Elterngeldstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt stellen. Wichtig: Das Elterngeld wird ab Antragsstellung nur drei Monate rückwirkend ausgezahlt [6].
- Kinderbetreuung: Die Wartelisten und -zeiten bei den Betreuungseinrichtungen sind oftmals lang. Daher kann es sinnvoll sein, sich schon vor oder kurz nach der Geburt um einen Betreuungsplatz zu bemühen. Kinder haben ab ihrem ersten Geburtstag bis in die Grundschulzeit in Brandenburg einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung. Wenn die familiäre Situation es erfordert, gilt dies auch für Kinder unter einem Jahr [6].
Prinzipiell gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Kind außerhäuslich betreuen zu lassen: zum Beispiel in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter oder Tagesvater.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Schwangerschaftsberatungsstellen leisten wertvolle Arbeit. Denn dort erhalten Schwangere und Familien mit Kindern bis zu drei Jahren viele nützliche Informationen zu Themen rund um die Schwangerschaft, die Geburt und die ersten Jahre mit dem neuen Familienmitglied. Die Beratungen finden in einem persönlichen Gespräch vor Ort in den Beratungsstellen statt oder als Online-Beratung. Die Mitarbeitenden der staatlich anerkannten Beratungsstellen unterstehen der Schweigepflicht. Die Beratungen sind kostenfrei und können auch anonym durchgeführt werden. Eine Übersicht über anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen im Land Brandenburg gibt es beim Serviceportal Brandenburg unter „Weitere Verzeichnisse“.
Hebammen begleiten Frauen während der Schwangerschaft und Geburt, während des Wochenbetts und auch danach. Sie haben ein offenes Ohr für die Fragen der Frauen und beraten zu Themen wie Lebensweise in der Schwangerschaft, Partnerschaft, Vorbereitung auf das Kind und Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung. In den ersten 10 Tagen nach der Geburt besuchen sie die Familie täglich, danach sind weitere16 Besuche möglich. Bei Still- oder Ernährungsfragen können sie zusätzliche 8 Besuche bis zum Ende der Stillzeit durchführen. Die Hebammenhilfe steht jeder Frau zu, die ein Kind erwartet oder gerade bekommen hat. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die meisten Leistungen. Privatversicherte sollten sich bei ihrer Krankenkasse informieren, welche Leistungen übernommen werden [9]. Eine Liste mit Hebammen im Land Brandenburg findest du auf der Website des Hebammenverbandes Brandenburg unter „Hebammensuche“.
Kinderärzt*innen sind gute Ansprechpartner*innen für alle gesundheitlichen Fragen rund um das Kind. Damit Eltern wissen, an wen sie sich mit ihren Fragen wenden können, suchen sie sich am besten schon vor der Geburt eine Kinderarztpraxis. Dort werden auch die U-Untersuchungen durchgeführt. Mehr dazu kannst du in den Texten zu den „U-Untersuchungen“ lesen.
Wochenbett
Das Wochenbett umfasst den Zeitraum vom Ende der Geburt bis zur Rückbildung der geburtsbedingten Veränderung und dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.
Mutter und Kind können sich in dieser Zeit ausruhen und viel kuscheln, um sich kennenzulernen und eine stabile Bindung zueinander aufzubauen. Die Frauen sollen viel liegen, damit sich der Körper, und insbesondere der Beckenboden, von der Geburt und der Schwangerschaft erholen kann.
In der ersten Zeit mit dem Neugeborenen gibt es keinen Rhythmus, jeder Tag und jede Nacht verläuft meist anders. Deswegen ist es wichtig, sich nicht zu viel vorzunehmen und nicht ständig Besuch zu empfangen, sondern einfach nur da zu sein für das neue Familienmitglied. Auch kann es hilfreich sein, vor der Geburt gewisse Dinge wie haltbare Lebensmittel oder Kosmetikartikel auf Vorrat zu kaufen. So kann man die anfallenden Besorgungen reduzieren.
Die Hebamme steht der Familie in den ersten Wochen nach der Geburt zur Seite. Sie gibt den Eltern wertvolle Tipps zur praktischen Babypflege und zu medizinischen Themen. Zumeist wird das Neugeborene auch gemeinsam mit der Hebamme das erste Mal gebadet. Außerdem interessieren sie beim Neugeborenen vor allem die Gewichtszunahme, die Abheilung des Nabels sowie sein Verhalten [9].
Die Hebamme unterstützt die Mutter bei der seelischen Verarbeitung der Geburt und spricht mit den Eltern über die ersten Erfahrungen mit dem Kind. Ebenso überwacht die Hebamme die Rückbildung der Gebärmutter und den Wochenfluss sowie eine eventuelle Wundheilung. Auch bei allen Fragen rund um das Stillen steht sie der Familie zur Seite [10].
Durch die Hormonveränderungen rund um die Geburt kann es bei Frauen zu dem sogenannten Babyblues mit Stimmungsschwankungen und vielen Tränen kommen. Der Babyblues tritt bei vielen Frauen in den ersten Wochen nach der Geburt auf und verschwindet meist spontan innerhalb einiger Tage wieder. Wenn das Gefühlschaos länger anhält, sollten die Eltern dies auf jeden Fall mit ihrer Hebamme besprechen und eventuell auch ärztlichen Rat suchen. Ebenso geben Schwangerschaftsberatungsstellen hier Hilfestellungen.
Unterstützung durch Familie und Freunde
Für die erste Zeit mit dem Baby können die Eltern vorher überlegen, wer sie unterstützen kann: Das können die Nachbarn sein, die ein paar Lebensmittel vor die Tür stellen, oder die Familie, die etwas zu essen kocht, oder die befreundeten Eltern aus der Kita, die das Geschwisterkind nachmittags abholen. Um Hilfe zu bitten ist kein Zeichen von Schwäche oder Überforderung, sondern bringt der Familie mehr entspannte Zeit mit dem Neugeborenen!
Gerade Alleinerziehenden hilft ist es in den ersten Wochen mit dem Neugeborenen, ein gutes Netzwerk und viel Hilfe zu haben.
Rückbildungsgymnastik
Für den Körper der Frau ist es wichtig, mit gezielten Übungen die Bauch- und Rückenmuskulatur sowie den Beckenboden zu stärken, die während der Schwangerschaft und der Geburt stark beansprucht wurden. Rund sechs bis acht Wochen nach der Geburt (bei einem Kaiserschnitt eher etwas länger) kann man gut einen Rückbildungskurs beginnen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Rückbildungskurs. Diese Kurse finden zumeist in einer Hebammenpraxis oder in Kranken- und Geburtshäusern statt [11]. Zu diesen Kursen können die Babys in der Regel mitgebracht werden. Hier hat man zum einen die fachliche Anleitung und zum anderen auch gleich die Möglichkeit, andere Mütter und Kinder kennenzulernen.
Die wichtigsten Botschaften zum Thema „Rund um die Geburt“
- Folgende fachliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen den Familien rund um die Geburt zur Seite: Hebammen, Schwangerschaftsberatungsstellen und Kinderärztinnen und Kinderärzte.
- Zeitnah nach der Geburt sind folgende Dinge zu erledigen: Anmeldung des Kindes beim Standesamt und bei der Krankenkasse sowie die Benachrichtigung der Vorgesetzten.
- Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Familien: z. B. Kindergeld, Kinderzuschlag, Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg”.
- Um die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten, haben Eltern Anspruch auf Elternzeit, Elterngeld und Kinderbetreuung.
- Bei unverheirateten Paaren sind Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht wichtige Themen.
Die zentrale fachliche Kernbotschaft
Hebammen und Schwangerschaftsberatungsstellen halten viele nützliche Informationen bereit und leisten wertvolle Unterstützung während der Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren eines Kindes.
Die zentrale emotionale Kernbotschaft
Viele Dinge können schon vor der Geburt erledigt oder vorbereitet werden. So hat die Familie in den ersten Wochen mit dem Neugeborenen mehr Zeit zum Kuscheln und Kennenlernen.
Liebe Familienpatin, lieber Familienpate,
- Überlege dir bei deinem ersten Besuch gemeinsam mit den Eltern, ob alles da ist, was die Familie in der ersten aufregenden Zeit braucht.
- Es geht in erster Linie nicht darum, dass alle Punkte einer Checkliste abgehakt sind, sondern dass die werdenden Eltern mit einem positiven Gefühl in die aufregende Zeit starten. Wenn du während des Gesprächs gewisse Unsicherheiten spürst, kann das gemeinsame Durchgehen einer Liste durchaus hilfreich sein.
- Ermuntere die werdenden Eltern dazu, die vielen Anträge für die Zeit nach der Geburt schon vorzubereiten.
- Frage die Netzwerkfamilie nach dem Geburtsvorbereitungskurs. Dieser informiert über die wichtigsten Themen rund um die Geburt und hilft dadurch bei Unsicherheiten.
- Gibt es schon eine Hebamme für die Betreuung während des Wochenbettes?
- Wenn du merkst, dass viele Dinge noch nicht geklärt sind oder es noch viele offene Fragen oder Unsicherheiten gibt, erzähle den werdenden Eltern doch von den Schwangerschaftsberatungsstellen. Dort werden viele Fragen beantwortet.
Du möchtest dich oder deine Netzwerkfamilie möchte sich weiter zum Thema „U-Untersuchung“ informieren?
Im Infopool des Netzwerkes Gesunde Kinder gibt es sorgfältig ausgesuchte Literatur zum Weiterlesen. > zum Infopool „Eltern werden“
Autorenschaft und Literatur
Autorenschaft
Landeskoordinierungsstelle Netzwerk Gesunde Kinder
Behlertstr. 3a, Haus K3, 14467 Potsdam
Tel: 0331 88762013
E-Mail: info-ngk@gesundheitbb.de
Fachliche Beratung
Dipl.-Soz.päd. Kathrin Leisering-Wedler
Schwangerschaftsberaterin des Pro Familia Landesverbandes Brandenburg
Potsdamer Str. 50, 14974 Ludwigsfelde
Tel.: 03378 874280
E-Mail: ludwigsfelde@profamilia.de
Website: www.profamilia.de
Dipl.-Soz.päd. Dörte Richter
Schwangerschaftsberaterin des Pro Familia Landesverbandes Brandenburg
Charlottenstr. 30, 14467 Potsdam
Tel: 0331 860668
E-Mail: potsdam@profamilia.de
Website: www.profamilia.de
Verwendete Literatur
[1] Hebammenverband Brandenburg e. V., „Geburtsvorbereitung,“ 2015. Online verfügbar unter: http://www.hebammen-brandenburg.de/hebammenverbandbrandenburg/
geburtsvorbereitung.html. [Zugriff am 22. 01. 2019].
[2] BZgA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „Recht und Amt,“ 2018. Online verfügbar unter: https://www.familienplanung.de/schwangerschaft/nach-der-geburt/recht-und-amt/. [Zugriff am 04. 02. 2019].
[3] Bundesagentur für Arbeit, „Kindergeld – Anspruch, Höhe, Dauer,“ Online verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/anspruch-hoehe-dauer. [Zugriff am 04. 02. 2019].
[4] Bundesagentur für Arbeit, „Kinderzuschlag – Anspruch, Höhe, Dauer,“ Online verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer. [Zugriff am 04. 02. 2019].
[5] Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg, „Hilfe für Schwangere in Not,“ 2019. Online verfügbar unter: http://www.familien-in-not.de/hilfe-fur-betroffene/schwangere/. [Zugriff am 04. 02. 2019].
[6] MASGF – Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,Frauen und Familie des Landes Brandenburg, „Ratgeber für Familien 2018/2019,“ 2018. Online verfügbar unter: https://masgf.brandenburg.de/media_fast/4055/Familienratgeber2018_2019.pdf. [Zugriff am 04. 02. 2019].
[7] BMFSFJ – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, „Elternzeit,“ 2019. Online verfügbar unter: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit. [Zugriff am 04. 02. 2019].
[8] pro familia, „Finanzielle und soziale Hilfen,“ Online verfügbar unter: https://www.profamilia.de/themen/eltern-sein/finanzielle-und-soziale-hilfen.html. [Zugriff am 04. 02. 2019].
[9] Deutscher Hebammenverband e. V., „Hebammenhilfe – was steht Ihnen zu?,“ 2019. Online verfügbar unter: https://www.hebammenverband.de/familie/hebammenhilfe/. [Zugriff am 04. 02. 2019].
[10] Hebammenverband Brandenburg e. V., „Wochenbettbetreuung,“ 2015. Online verfügbar unter: http://www.hebammen-brandenburg.de/hebammenverbandbrandenburg/wochenbettbetreuung.html. [Zugriff am 04. 02. 2019].
[11] BZgA – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „Rückbildungsgymnastik,“ 2016. Online verfügbar unter: https://www.familienplanung.de/schwangerschaft/nach-der-geburt/das-wochenbett-von-a-bis-z/die-mutter-im-wochenbett/rueckbildungsgymnastik/. [Zugriff am 04. 02. 2019].