Das Bilduns- und Teilhabepaket (BuT) ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Unterstützt und gefördert werden Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen erhalten (Bürgergeld „ALG II, Sozialgeld“, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem AsylbLG). Ziel ist es, Familien mit geringem Einkommen zu stärken sowie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mehr Möglichkeiten zu geben an Angeboten teilzunehmen.
Leistungen aus dem BuT können in Anspruch genommen werden von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre, wenn sie oder ihre Familien eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Bürgergeld
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets:
- Ausflüge und mehrtägige Fahrten: Kostenübernahme für schulische und vorschulische Ausflüge und Klassenfahrten.
- Schulbedarf: Zuschüsse für Schulmaterialien wie Hefte, Stifte und Rucksäcke.
- Schülerbeförderung: Übernahme von Fahrtkosten zur Schule, sofern diese nicht anderweitig abgedeckt sind.
- Lernförderung: Finanzielle Unterstützung für außerschulische Lernangebote, wenn diese erforderlich sind.
- Mittagessen: Bezuschussung von gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen.
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Monatlicher Zuschuss von 10 Euro für Aktivitäten wie Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Die Beantragung der Leistungen erfolgt je nach zuständiger Behörde:
- Jobcenter: Für Empfänger von Bürgergeld.
- Sozialamt: Für Empfänger von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
- Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration: Für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Es ist wichtig, für jedes Kind einen separaten Antrag zu stellen. Die erforderlichen Formulare und weitere Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte verfügbar.
Für Unterstützung bei der Antragstellung und weitere Fragen steht die kostenfreie BuT-Beratung zur Verfügung. Diese bietet telefonische Beratung ohne Termin in fünf Sprachen an: Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch und Russisch.
Telefon: 030 577 130 040
E-Mail: info@but-beratung.de
Webseite:but-beratung.de